Benutzungszeiten für Fahrradständer

Ein Münchner Einzelhändler stellt seinen Kunden vor dem Geschäft einen Fahrradständer zur Verfügung, soweit so gut. Der Ständer steht Tag und Nacht vor dem Geschäft. Allerdings koppelt der Besitzer die Nutzung  des selbigen an die eigenen Geschäftsöffnungszeiten.

Benutzungszeiten Fahrradständer

Quelle: Eigenes Bild

Kundenservice oder Spießertum? 🙂

Doch was passiert, wenn die Nutzungszeiten überschritten werden? Der Kunde also den Laden am Samstag um 13.00 Uhr verlässt, sein abgeschlossenes Fahrrad im Ständer stehen lässt und danach noch in eines der deutlich länger geöffneten Nachbarläden geht? Dazu gibt es leider keine Angaben, gegebenenfalls werde ich es in den kommenden Wochen mal testen und dann berichten. Kann der Ladenbesitzer dann das Schloss knacken und das Fahrrad entfernen? Fragen über Fragen. Ist das Kundenservice des stationären Handels?